Corona-Schutzmaßnahmen
01.09.2022
Liebe Eltern u nd Schüler,
um auch in diesem Herbst der Ausbreitung einer Corona-Infektion entgegenzuwirken, stehen den Schülerinnen und Schülern in der Schule kostenlose Schnelltests zur Verfügung. Treten
typische COVID-19-Symptome (Halsschmerzen, Husten, Fieber, Magen-Darm-Beschwerden oder Atemnot) auf, kann die Lehrkraft anbieten, einen Test durchzuführen. Im Falle eines positiven
Ergebnisses erfolgt eine häusliche Isolation von mindestens 5 Tagen. Kontaktpersonen ohne Symptome können weiterhin die Schule besuchen. Die Testung der Schülerinnen und Schüler
ist konstenfrei und freiwillig. Ein Test wird nur bei einem begründeten Verdacht auf eine Infektion durchgeführt. Unabhängig von negativen Testergebnissen gilt, dass ein krankes Kind
nicht in die Schule gehen darf. Die Entscheidung, ob ein Kind krank ist, entscheiden die Eltern.
Weitere Informationen erhalten Sie in dem Schreiben des sächsischen Staatsministeriums für Kultus an die Eltern Information für Eltern
Liebe Eltern und Schüler,
entsprechend der aktuellen Richtlinien entfällt auch an allen Schulen ab sofort die Maskenpflicht. Auch eine regelmäßige Testpflicht wird es ab Montag, den 25. April
nicht mehr geben. Aus Schutz der Gesundheit aller Schülerinnen, Schüler und Mitarbeiter der Schule bieten wir für die ersten 2 Schultage nach den Ferien
freiwillige Tests an. Wer uns dabei unterstützen möchte, kann im Hausaufgabenheft seines Kindes eine kurze Zustimmung zum Schnelltest eintragen.
04.03.2022
Liebe Eltern,
ab 07. März starten unsere Schüler wieder in einen fast normalen Schulalltag. Die neuen Stundenpläne haben die Schüler bereits erhalten.
Auf die Maske können wir aber noch nicht verzichten und die Regeln bleiben vorerst bestehen. Weiterhin findet nur noch 2 mal pro Woche eine Testung
auf das Corona-Virus mittels Schnelltest statt. Bei einem positiven Fall wird in der betroffenen Klasse an fünf aufeinander folgenden Tagen eine
Testung durchgeführt. Externe Personen dürfen das Schulgebäude auch weiterhin nur mit einem tagesaktuellen Test betreten.
28.11.2021
Liebe Eltern und Schüler,
ab 28. November starten Ihre Kinder in der Grundschule Clemens Winkler wieder in den Klassenleiterunterricht. Einen entsprechend angepassten
Stundenplan können Sie aus dem Hausaufgabenheft entnehmen. Der Schwimmunterricht und die AGs Ton und PC
müssen leider bis auf Weiteres entfallen. Diese Maßnahmen soll eine Trennung der Klassen gewährleisten, um Infektionsketten möglichst schnell zu
unterbrechen. Wir danken für Ihr Verständnis.
14.09.2021
Liebe Eltern und Schüler,
nach aktuellen Vorgaben finden die Schnelltests im Klassenverband ab 20.09.2021 nur noch 2 mal pro Woche (Montag und Donnerstag)
statt.
05.09.2021
Liebe Eltern und Schüler,
auch in diesem Jahr müssen wir leider mit neuen Auflagen und Bestimmungen aufgrund
von Corona das neue Schuljahr beginnen. Deshalb gilt ab 06.09.2021:
1. In den ersten 14 Tagen (06.09.21 bis 19.09.21) findet für alle Schüler 3 mal pro Woche
eine Selbsttestung auf das Coronavirus statt. Eine Befreiung von dieser Testung kann nur durch ein ärztliches Attest erfolgen. Bitte drucken sie das
nachfolgende Dokument zur Einwilligung des Selbsttests aus und geben es Ihrem Kind am 04. September mit in die Schule. Ein formloses Schreiben zur
Einwilligung der Testdurchführung ist ebenfalls möglich.
Einwilligung für den Selbsttest
2. Es gilt wieder die Schulbesuchspflicht. Präsenz im Unterricht erfolgt ab 04. September nur noch nach Durchführung des Selbsttest oder Vorlage
eines ärztlichen Attests.
3. In den ersten zwei Schulwochen ist eine verschärfte Maskenpflicht vorgesehen. Auf dem Gelände der Grundschule muss bis zum Klassenzimmer eine
medizinische Maske getragen werden.
4. Eltern erhalten auch weiterhin keinen Zutritt zum Gelände der Grundschule.
01.07.2021
Liebe Eltern und Schüler,
ab 05.07.2021 finden die Schnelltests nur noch montags statt.
22.06.2021
Liebe Eltern und Schüler,
mittlerweile befinden wir uns fast am Ende eines außergewöhnlichen Schuljahres mit vielen Herausforderungen für alle Beteiligten.
Damit unsere Schülerinnen und Schüler diese letzten Wochen entspannt und ruhig genießen können, bleibt an unserer Schule das
Klassenleiterprinzip bis zum Ende des Schuljahres bestehen.
28.05.2021
Liebe Eltern und Schüler,
das Landesamtes für Schule und Bildung hat für Mittelsachsen festgelegt, dass ab Montag, den 31. Mai 2021, eingeschränkter Regelbetrieb
in festen Klassen stattfindet. Alle Schülerinnen und Schüler dürfen wieder gemeinsam in ihrer Klasse unterrichtet werden. Der Unterricht findet am
Montag von 7.30 Uhr bis 11.10 Uhr (1.-4. Stunde) statt. Der Frühhort findet ab Montag auch wieder in den Räumen der Horteinrichtung statt.
25.05.2021
Liebe Eltern und Schüler,
aufgrund der aktuell niedrigen Inzidenzen können auch in Mittelsachsen die ersten Öffnungsschritte erfolgen. Unsere Schule
öffnet ab 27. Mai 2021 den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler im Wechselmodell. Das bedeutet, dass jede Klasse in zwei
getrennten Gruppen unterrichtet wird. Über die genaue Regelung wurden Sie bereits durch die entsprechenden Lehrkräfte informiert.
Liebe Eltern und Schüler,
sobald es offizielle Meldungen zu weiteren Öffnungsschritten an unserer Schule geben wird, werden Sie an dieser Stelle darüber informiert.
Weitere Informationen zu den Regelungen und Richtlinien finden Sie hier.
Auf dieser Seite finden Sie auch eine Ampel, die Ihnen die Öffnungsschritte für den nächsten Schultag anzeigt.
23.04.2021
Liebe Eltern und Schüler,
aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes muss unsere Schule ab Montag, 26. April 2021, geschlossen bleiben.
Folgende Regelungen gelten ab Montag:
15.04.2021
Liebe Eltern und Schüler,
nach Absprache mit dem Gesundheitsamt ergeben sich für unsere Schülerinnen und Schüler folgende Regelung bezüglich der Ergebnisse
der Schnelltests. Die Tests finden wöchentlich jeweils am Montag und Donnerstag statt.
Zum download der Datei bitte hier klicken.
12.04.2021
Liebe Eltern und Schüler,
wir freuen uns über den reibungslosen Ablauf unseres ersten Testtages und bedanken uns für Ihr Vertrauen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass im Falle eines positiven Testergebnisses eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber dem jeweils
zuständigen Gesundheitsamt auch durch Sie besteht.
Folgende Regelungen gelten auch weiterhin:
09.04.2021
Liebe Eltern und Schüler,
ab Montag dürfen auch Schülerinnen und Schüler der Primarstufe nur am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn ein negatives Testergebnis
eines Corona-Schnelltests vorliegt. Die Durchführung des Tests erfolgt im Klassenverband unter Anleitung der Lehrkraft. Bitte füllen Sie
folgende Einwilligung zur Durchführung des Selbsttests für Ihr Kind aus und geben es am Montag mit in die Schule. Alternativ ist am Montag auch ein
entsprechender Vermerk im Hausaufgabenheft oder ein formloses Schreiben mit Unterschrift möglich. Die Testung erfolgt nur, wenn eine
entsprechende Einwilligung vorliegt.
Weitere Informationen finden Sie hier. Auf dieser Seite
gibt es zusätzlich ein Video mit einer anschaulichen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Selbsttest für die Schülerinnen und Schüler.
Einwilligung zum Selbsttest
02.04.2021
Liebe Eltern und Schüler,
seit dem 01. April gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Damit wurde festgelegt, dass die Schulen inzidenzunabhängig öffnen dürfen, allerdings
müssen Schülerinnen und Schüler einen negativen Corona-Test nachweisen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Dieser Test darf nicht älter als
drei Tage sein. Sobald es aktuelle Informationen zu dieser Festlegung gibt, werden wir an dieser Stelle über die Umsetzung dieser Maßnahme
informieren.
Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung ab 01.04.2021
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Liebe Eltern und Schüler,
leider startet das neue Jahr nicht ganz so wie wir es erhofft haben und laut neuer
Corona-Schutz-Verordnung werden die umfangreichen Schutzmaßnahmen bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Ziel ist dennoch die schnelle Rückkehr in den Präsenzbetrieb. Laut Verordnung gilt bis auf Weiteres:
1. Die Schulen bleiben durch die verlängerten Schutzmaßnahmen voraussichtlich bis einschließlich 14. Februar geschlossen.
Für die Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin, diese Zeit als Lernzeit zu nutzen und die Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer zu bearbeiten. Eine Notbetreuung
ist durch die Grundschule und den Hort abgesichert.
2. Die Winterferien werden auf eine Woche verkürzt und finden vom 30.01. bis 06.02. statt.
3. Für die Grundschulen ist eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ab 15. Februar vorgesehen. Dieser soll bis zum Beginn der Osterferien in Form von
Klassenleiterunterricht stattfinden.
4. Die Osterferien werden verlängert und finden aktuell vom 27.03. bis 10.04. statt.